Hinweise zur Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

Die Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) ist am 01. März 2018 in Kraft getreten. Die neu aufgenommenen Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren sollen dazu beitragen, die Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu vermindern.


Als Hilfestellung zur Auslegung des § 12c Absatz 2 Nummer 3 der TÄHAV kann die vorliegende Tabelle, die im jährlichen Rhythmus aktualisiert werden wird, dienen. Ziel ist es, eine möglichst zuverlässige Vorhersage des klinischen Erfolgs oder Misserfolgs einer antibakteriellen Therapie auf der Basis von reproduzierbaren In-vitro-Empfindlichkeitstests (Antibiogramme) für den bakteriellen Infektionserreger zu erreichen.


Die Tabelle enthält die aktuell verfügbaren Methoden zur Empfindlichkeitsbestimmung bei bakteriellen Infektionserregern und Parameter zur Bewertung der erhobenen Ergebnisse einer Empfindlichkeitsprüfung.


Stehen veterinärmedizinische klinische Grenzwerte für die jeweilige Wirkstoff/Indikation/Tierart/Bakterium-Kombination zur Verfügung, so sind diese zu verwenden. Stehen solche klinischen Grenzwerte nicht zur Verfügung, können die aus der Humanmedizin adaptierten Grenzwerte zur Beurteilung verwendet werden. Stehen auch diese nicht zur Verfügung, kann auf Alternativen wie MHK90-Werte oder auf Literaturangaben ausgewichen werden.


Quelle: Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Weiterführende Informationen:

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